FAQ's
Häufige Fragen unserer Kunden
* Antworten von Martina Heimann *
* Wie erfolgt die Vergütung für Ihre Beratungs- und Vermittlungsleistungen? Grundsätzlich besteht hier ein Wahlrecht: Wir vereinbaren mit Ihnen auf jeden Fall eine schriftliche Vergütungsregelung. Sie werden also niemals von uns eine Rechnung erhalten, die vorher nicht mit Ihnen vereinbart war. Je nach Beratungs- und Vermittlungsauftrag erfolgen seitens der Produktgeber (Banken, Bausparkassen, Versicherungen) entsprechende Vergütungen. In diesem Fall werden wir mit IHNEN keine oder ggf. eine reduzierte Vergütung schriftlich vereinbaren.
* Führen Sie auch ausschließliche Beratungen ohne anschließender Produktvermittlung durch? Ja, die reine Honorarberatung bieten wir an. Wir analysieren und recherchieren, ob die Ihnen vorliegenden Angebot für Sie günstig sind und sprechen darauf eine klare Empfehlung für Sie aus. Die Vergütung erfolgt in diesem Fall auf Stundenbasis bzw. zu einem Pauschalpreis.
* Habe ich die Möglichkeit, mein Geld bei Ihnen gewinnbringend anzulegen? Wir vermitteln mittel-/langfristige Geldanlagen ausschließlich an die in Deutschland (bzw. EU) zugelassenen Institute. Gern klären wir in einem für Sie kostenfreien Erstgespräch, welche Möglichkeiten einer für Sie gewinnbringenden Geldanlage wir sehen. Nur so können wir feststellen, wo Ihre Präferenzen liegen. Unsere langjährigen Kunden, für die wir seit Jahren den Vermögensaufbau betreuen, haben erkannt: Man kann für Geld arbeiten - oder sein Geld arbeiten lassen!
* Stimmt es, dass junge Erwachsene und Rentner künftig - auf Grund der neuen gesetzlichen Bestimmungen - keine Immobilienfinanzierung mehr tätigen können? Hier gibt es in der Tat seit der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 gravierende Einschneidungen, die dazu führen können, dass Finanzierungen abgelehnt werden. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an, den wir gern prüfen. Oft sagt die Bank "A" nein, die Bank "B" jedoch ja..., wir wissen in der Regel wie die jeweilige Bank mit der neuen gesetzlichen Regelung umgeht.
* Ich habe kein Eigenkapital. Kann ich trotzdem eine Immobilie erwerben? Ohne bzw. mit wenig Eigenkapital ist eine Finanzierung häufig nicht ratsam. Es gibt allerdings auch hier Ausnahmen. So konnten wir schon zahlreichen jungen Erwachsenen hervorragende Lösungswege aufzeigen. Die Aussage mancher Finanzierungsinstitute, es müssten auf jeden Fall 20 - 30 % Eigenkapital vorhanden sein, mag für dieses Institut (auf Grund interner Regularien) richtig sein. Das ist jedoch kein Gesetz, weshalb es durchaus bei entsprechendem Einkommen Finanzierungsmöglichkeiten geben kann.
* Beraten Sie zu den staatlichen Fördermöglichkeiten aus dem Landeswohnbauprogramm (Lakra) bzw. KfW? Dreh- und Angelpunkt jeder Erstberatung im Finanzierungsbereich ist die Prüfung der staatlichen Fördermöglichkeiten. Zugegeben, wir sind stolz darauf, sagen zu können: "Wir haben noch nie einen Förderantrag bei der L-Bank eingereicht, der nicht genehmigt wurde." - und das, obwohl bei zahlreichen Kunden andere Berater der festen Überzeugung waren, dass das Vorhaben nicht förderbar wäre.
* Wir haben eine Immobilie und wissen nicht, ob bzw. wann wir diese auf unsere Kinder überschreiben sollen. Haben Sie hierzu Ratschläge? Da wir seit vielen Jahren unsere Kunden in vielfältigen Finanzfragen betreuen, stellt sich diese Frage in unserm Kundenkreis immer häufiger. So konnten wir insbesondere für mehrere Kunden auf ihre jeweiligen Vorstellungen abgestimmte Lösungskonzepte erarbeiten. Die komplette Umsetzung in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Familienmitgliedern, Architekten, Notaren, Steuerberatern haben wir hierbei koordiniert und erfolgreich zum Abschluss gebracht.
* Vermitteln Sie auch Immobilien? Wir verfügen über jahrzehntelange private und berufliche Immobilienerfahrungen. Daher unterstützen wir Sie gern bei der Lösung der Immobilienfragen. Im Falle eines Vermittlungsauftrages werden wir alles daran setzen, Ihre Immobilie zu den zuvor vereinbarten Konditionen schnellstmöglich zu verkaufen. Wir werden den Verkaufsauftrag nur annehmen, wenn wir der Überzeugung sind, eine Ihren Vorstellungen entsprechende Umsetzung ermöglichen zu können.
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